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Wir über­neh­men die Ver­wal­tung von Stock­werk­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten. Dabei voll­zieht die Ver­wal­tung alle Hand­lun­gen gemäss den Vor­schrif­ten des Geset­zes und des Regle­ments sowie den Beschlüs­sen der Eigentümerversammlung.

  • Ver­tei­lung der gemein­schaft­li­chen Kosten
  • Erstel­lung der jähr­li­chen Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung inklu­si­ve Bud­get für Folgejahr
  • Vor­be­rei­tung, Ein­be­ru­fung und Lei­tung der Eigentümerversammlung
  • Ver­wal­tung von Fondsvermögen
  • Rück­for­de­rung der Verrechnungssteuer
  • Erstel­len der jähr­li­chen Kapitalausweise
  • Erar­bei­ten von Vor­schlä­gen für bau­li­che Massnahmen
  • Abschluss, Erneue­rung und Über­wa­chung der not­wen­di­gen Ver­si­che­rungs- und Serviceverträgen