Wir übernehmen die Verwaltung von Stockwerkeigentümergemeinschaften. Dabei vollzieht die Verwaltung alle Handlungen gemäss den Vorschriften des Gesetzes und des Reglements sowie den Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
- Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten
- Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung inklusive Budget für Folgejahr
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung
- Verwaltung von Fondsvermögen
- Rückforderung der Verrechnungssteuer
- Erstellen der jährlichen Kapitalausweise
- Erarbeiten von Vorschlägen für bauliche Massnahmen
- Abschluss, Erneuerung und Überwachung der notwendigen Versicherungs- und Serviceverträgen